Öffentliche Ordnung und Schutz des Kulturerbes: Durchsetzung der UNESCO-Konvention und der UNIDROIT-Konvention in den GUSStaaten
pages 63-77
ABSTRACT:

Im angebotenen Artikel werden die Besonderheiten der Verwirklichung der staatlichen Politik nach dem Schutz des Kulturerbes, der Besonderheit der Teilnahme der Mitgliedsländer der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) in den internationalen-rechtlichen Abkommen (UNESCO, UNIDROIT) betrachtet. Es ist der Status der kulturellen infolge des Zweiten Weltkriegs versetzten Werte und sich befindend auf dem Territorium modernen Russlands untersucht. Der Autor hält an der Position fest, dass sich die internationale-rechtliche Regulierung des Status der kulturellen Werte auf der Wechselwirkung und die gegenseitige Ergänzung national und der internationalenrechtlichen Maße bei der Prioritätsrolle der Letzten stützt. Wobei sich die vorherrschende Rolle des internationalen Rechtes wie in der Entwicklung der Klassifikationskriterien des weltweiten Kulturerbes für seine Absonderung aus der allgemeinen Kategorie der kulturellen Werte, als auch in der Bildung des speziellen institutionellen internationalen Mechanismus nach seinem Schutz ausprägt. Deshalb werden die Vorschläge nach der Harmonisierung der Gesetzgebung und der Notwendigkeit des Schlusses der neuen internationalen Verträge, der Realisierung des Bildungsprogramms des Rechtsschutzes des Kulturerbes rechtfertigt.

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about the authors

Ihar Martynenka ist Direktor des Lehrstuhls für Zivilrecht und Prozesse an der Yanka-Kupala-Staatsuniversität Grodno (Weißrussland), Dozent, Mitglied des Weißrussischen Komitees des Internationalen Rates für Monumente und Denkmale (ICOMOS) und Leiter des internationalen Projekts für internationale und nationale Rechtssysteme für den Schutz des historischen kulturellen Erbes der GUS-Länder. Seine wissenschaftlichen Interessen decken folgendes ab: Probleme beim Schutz des kulturellen Erbes und Vergleichsanalysen der Gesetzgebung europäischer Länder zum Schutz des kulturellen Erbes. Er verfügt über 24-jährige Erfahrungen in der Rechtslehre, einschl. 14 Jahre im Staatsanwaltsbüro. Er ist Autor von 210 wissenschaftlichen Artikeln, einschl. 6 Bücher, die in 12 Ländern veröffentlicht wurden.

E-Mail: martinenko@tut.by