Öffentliche Ordnung (Ordre Public) und zwingende Rechtsnormen
pages 79 - 100
ABSTRACT:

Dieser Beitrag befasst sich mit dem Konzept des ordre public (etwa mit “öffentliche Ordnung” zu übersetzen) innerhalb des nationalen Rechtssystems (und, als Teil desselben, des internationalen Privatrechts bzw. Kollisionsrechts). Der Essay widmet sich außerdem der öffentlichen Ordnung gemäß dem Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht von 1980 (Europäisches Schuldvertragsübereinkommen) und gemäß Verordnung (EG) Nr. 593/2008. Das Konzept der “öffentlichen Ordnung” bzw. des “ordre public” ist diesbezüglich zu unterscheiden von “ordre public interne” und “ordre public international”. Dabei wird zugleich ein terminologisches Problem aufgeworfen: verschiedene Autoren sprechen von “imperativen”, “peremptorischen”, “zwingenden” Rechtsnormen, von “ius cogens” und von Rechtsnormen “der öffentlichen Ordnung”. Ein letztes Kapitel widmet sich den zwingenden Rechtsnormen (ius cogens) im internationalen Privatrecht.

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about the authors

Dr. Josef Mrázek, DrSc. Institut für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der Tschechischen Republik; Fakultät für Rechtswissenschaft, Westböhmische Universität Pilsen, Tschechische Republik.

E-Mail: josef.mrazek@telecom.cz