Öffentliche Ordnung und öffentliches Interesse im internationalen Recht und EU-Recht
pages 117 - 147
ABSTRACT:

Öffentliche Ordnung und öffentliches Interesse sind zwei voneinander verschiedene, aber nur in Ausnahmefällen konsequent voneinander unterschiedene Kategorien. Öffentliches Interesse drückt sich zumeist vermittels [absolut] zwingender [Eingriffs-]Normen aus, in denen das öffentliche Interesse zu konkretisieren und seine Träger (als Personengruppe) zu identifizieren sind. Öffentliche Ordnung hingegen verfolgt nicht selten ein öffentliches Interesse, welches aber in seinem Fall nicht objektiv und subjektiv identifiziert zu werden braucht. Öffentliche Ordnung soll eine langfristige Konstanz zum Ausdruck bringen und muss als Ausnahme gelten.

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about the authors

Universitätsprofessor, Dr. iur., Mgr., Dipl. Ing. oec/MB, Dr.h.c., als Rechtsanwalt in Prag, Tschechien (mit Zweigniederlassung in New Jersey (USA)) zugelassen und tätig, Seniorpartner (Sozius) der Anwaltskanzlei Bělohlávek, Lehrstuhl für Recht an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Ostrava, Lehrstuhl für Völker- und Europarecht an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Masaryk-Universität in Brno (als Gastdozent), Vorsitzender der Schiedskommission des tschechischen Nationalausschusses der Internationalen Handelskammer (ICC), Schiedsrichter in Prag, Wien, Kiew usw., Mitglied von ASA, DIS, der Österreichischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit. 1. Vizepräsident der WJA – World Jurist Association, Washington D.C. (USA).