Ablauf des Visums und Recht auf internationalen Schutz (Asyl)
Bělohlávek, Alexander J.

Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts (Tschechische Republik) AZ 2 Azs 93/2008, vom 29. April 2009

Rechtssatz:

Die Gültigkeit eines kurzfristigen Visums erlischt auch in dem Fall, dass der Visainhaber die ihm zuerkannte Anzahl von Einreisen ins Hoheitsgebiet ausgeschöpft hat, also nicht erst dann, wenn die gesamte Laufzeit, für die das Visum ausgestellt wurde, abgelaufen ist.

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Universitätsprofessor, Dr. iur., Mgr., Dipl. Ing. oec/MB, Dr.h.c., als Rechtsanwalt in Prag, Tschechien (mit Zweigniederlassung in New Jersey (USA)) zugelassen und tätig, Seniorpartner (Sozius) der Anwaltskanzlei Bělohlávek, Lehrstuhl für Recht an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Ostrava, Lehrstuhl für Völker- und Europarecht an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Masaryk-Universität in Brno (als Gastdozent), Vorsitzender der Schiedskommission des tschechischen Nationalausschusses der Internationalen Handelskammer (ICC), Schiedsrichter in Prag, Wien, Kiew usw., Mitglied von ASA, DIS, der Österreichischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit. 1. Vizepräsident der WJA – World Jurist Association, Washington D.C. (USA).